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   OLG Hamm, 06.07.2016 - 8 U 170/15   

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https://dejure.org/2016,79295
OLG Hamm, 06.07.2016 - 8 U 170/15 (https://dejure.org/2016,79295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.2016 - 8 U 170/15 (https://dejure.org/2016,79295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 8 U 170/15 (https://dejure.org/2016,79295)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08

    Zur Rechtsnatur der unselbstständigen Stiftung und Anwendbarkeit des AGB-Rechts

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2016 - 8 U 170/15
    Unter einer unselbständigen Stiftung versteht man die Übertragung von Vermögenswerten auf eine natürliche oder juristische Person mit der Maßgabe, dieses als ein vom übrigen Vermögen des Empfängers getrenntes wirtschaftliches Sondervermögen zu verwalten und dauerhaft zur Verfolgung der vom Stifter gesetzten Zwecke zu verwenden (vgl. BGHZ 180, 144 ff.; OLG Oldenburg, Urteil vom 18. November 2003 - 12 U 60/03 - zit. nach juris, Rdnr. 70; Seifart/v. Campenhausen/Hof, Stiftungsrechts-Handbuch, § 36 Rdnr. 1 ff; Münchener Kommentar/Reuter, BGB, Vor § 80 Rdnr. 87; Bamberger/Roth/Schwarz, BGB, Vor § 80 Rdnr. 22; RGRK-Steffen, BGB, Vor § 80, Rdnr. 5).

    Maßgebend sind, je nach dem, ob es sich um ein Rechtsgeschäft unter Lebenden oder um eine Verfügung von Todes wegen handelt, die allgemeinen schuldrechtlichen oder erbrechtlichen Bestimmungen (vgl. BGHZ 180, 144 ff.; RGZ 88, 335, 339; Palandt/Ellenberger, BGB, Vor § 80 Rdnr. 10).

    Für die Beurteilung ist entscheidend, welche Rechtsform die Parteien gewählt haben (vgl. BGHZ 180, 144 ff., Rn. 17).

    Ausgehend von dem Grundsatz, wonach gemischte Verträge dem Recht des Vertragstypus zu unterstellen sind, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Rechtsgeschäftes liegt (BGHZ 180, 144 Rn. 17; BGH, NJW 2007, 13 (214)), sind die für Dienstverträge geltenden Vorschriften ergänzend zu § 675 Abs. 1 BGB anzuwenden.

  • BGH, 07.05.2007 - VI ZR 233/05

    Zum Unterlassensanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2016 - 8 U 170/15
    Dies ist im Regelfall danach zu beurteilen, wie der Verfahrensausgang ohne die übereinstimmende Erledigung zu erwarten gewesen ist (vgl. BGH, NJW 2007, 3429; Zöller/Vollkommer, ZPO, § 91a Rdnr. 24 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 05.09.1995 - 20 W 107/94

    Testierfähigkeit - Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenbereich

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2016 - 8 U 170/15
    Da die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, ist ein Erblasser bis zum Beweis des Gegenteils als testierfähig anzusehen, selbst falls eine Betreuung bestand (vgl. OLG Frankfurt/M, FamRZ 1996, 635; Palandt/Weidlich, BGB, § 2229 Rdnr. 11).
  • RG, 24.06.1916 - V 137/16

    Nichtgenehmigte Stiftungen und Hypothekeneintragungen.

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2016 - 8 U 170/15
    Maßgebend sind, je nach dem, ob es sich um ein Rechtsgeschäft unter Lebenden oder um eine Verfügung von Todes wegen handelt, die allgemeinen schuldrechtlichen oder erbrechtlichen Bestimmungen (vgl. BGHZ 180, 144 ff.; RGZ 88, 335, 339; Palandt/Ellenberger, BGB, Vor § 80 Rdnr. 10).
  • OLG Oldenburg, 18.11.2003 - 12 U 60/03
    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2016 - 8 U 170/15
    Unter einer unselbständigen Stiftung versteht man die Übertragung von Vermögenswerten auf eine natürliche oder juristische Person mit der Maßgabe, dieses als ein vom übrigen Vermögen des Empfängers getrenntes wirtschaftliches Sondervermögen zu verwalten und dauerhaft zur Verfolgung der vom Stifter gesetzten Zwecke zu verwenden (vgl. BGHZ 180, 144 ff.; OLG Oldenburg, Urteil vom 18. November 2003 - 12 U 60/03 - zit. nach juris, Rdnr. 70; Seifart/v. Campenhausen/Hof, Stiftungsrechts-Handbuch, § 36 Rdnr. 1 ff; Münchener Kommentar/Reuter, BGB, Vor § 80 Rdnr. 87; Bamberger/Roth/Schwarz, BGB, Vor § 80 Rdnr. 22; RGRK-Steffen, BGB, Vor § 80, Rdnr. 5).
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